Steuerbonus auf Handwerkerleistungen nutzen

Nutzen Sie die Vorteile: „Schöner wohnen & Steuern sparen“

20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einem Höchstwert von 6.000 Euro können Privatkunden jedes Jahr für Renovierungs- und Sanierungsarbeiten innerhalb der eigenen vier Wände geltend machen. Haben sie die Höchstsumme erreicht, gibt es einen Steuerbonus von 1.200 Euro. Voraussetzungen und Leistungen: Alles, was Sie darüber wissen müssen, erfahren Sie hier.

Ob es um neue farbige Wohnräume, die Hausfassade im neuen Glanz oder energiesparende Wärmedämmung geht, jetzt können Sie von der Steuerersparnis für kostengünstige Malerarbeiten bei der Instandsetzung und Modernisierung profitieren.

Wann gibt es den Steuerbonus auf Handwerkerleistungen?

Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung wird die Rechnung eingereicht. Der Steuerbonus wird dann von der Steuerlast direkt abgezogen. Im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung) können bis zu 1.200 Euro (oder 20% von 6.000 Euro) eingespart werden.

Voraussetzungen für den Erhalt des Steuerbonus sind:

Ein weiterer Steuerbonus ist möglich, wenn vom Malerbetrieb auch Reinigungsarbeiten oder Umzugsarbeiten (im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen) in Anspruch genommen werden und eine getrennte Rechnungsstellung erfolgt.

Sprechen Sie mit Ihrem Malermeisterbetrieb Gebrüder Kiechle GbR und nutzen Sie die Vorteile: „Schöner wohnen & Steuern sparen“.

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